Welche Inhalte Ausbilder in der Weiterbildung und der (beschleunigten) Grundqualifikation zu schulen haben, ist in den Kenntnisbereichen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) festgelegt (siehe Anlage 1 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV).
Die drei Kenntnisbereiche lauten:
- Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
- Anwendung der Vorschriften
- Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik
Sozialvorschriften (Kenntnisbereich 2)
Dauer: 7 Stunden, jeweils von 08:00 bis 16:00 Uhr
Teilnehmerkreis: Kraftfahrer/innen im Güterverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen.
Mindestteilnehmerzahl: 6 Personen
Inhalte:
- Gesetzliche Regelungen und Verordnungen
- Lenk- und Ruhezeiten
- Kontrolle der Fahrzeiten
- Bedienung des „digitalen Tachographen“
- Vorschriften und Dokumente im Güterkraftverkehr
- Straßenverkehrsrechtliche Vorschriften