Welche Inhalte Ausbilder in der Weiterbildung und der (beschleunigten) Grundqualifikation zu schulen haben, ist in den Kenntnisbereichen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) festgelegt (siehe Anlage 1 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV).

Die drei Kenntnisbereiche lauten:

  1. Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
  2. Anwendung der Vorschriften
  3. Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik

Fahrsicherheit, Sicherheitstechniken (Kenntnisbereiche 1 + 3)

Dauer: 7 Stunden, jeweils von 08:00 bis 16:00 Uhr

Teilnehmerkreis: Kraftfahrer/innen im Güterverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen.

Mindestteilnehmerzahl: 6 Personen

Inhalte:

  • Gefahrenpotenzial im Berufsalltag
  • Auswirkungen von Unfällen auf Fahrer und Unternehmen
  • Vermeiden von Gefahrensituationen
  • Assistenzsysteme
  • Verhalten bei Not- und Zwischenfällen