Welche Inhalte Ausbilder in der Weiterbildung und der (beschleunigten) Grundqualifikation zu schulen haben, ist in den Kenntnisbereichen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) festgelegt (siehe Anlage 1 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV).

Die drei Kenntnisbereiche lauten:

  1. Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
  2. Anwendung der Vorschriften
  3. Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik

Sozialvorschriften (Kenntnisbereich 2)

Dauer: 7 Stunden, jeweils von 08:00 bis 16:00 Uhr

Teilnehmerkreis: Kraftfahrer/innen im Güterverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen.

Mindestteilnehmerzahl: 6 Personen

Inhalte:

  • Gesetzliche Regelungen und Verordnungen
  • Lenk- und Ruhezeiten
  • Kontrolle der Fahrzeiten
  • Bedienung des „digitalen Tachographen“
  • Vorschriften und Dokumente im Güterkraftverkehr
  • Straßenverkehrsrechtliche Vorschriften